Tel. 032 344 46 62

Kosten / Finanzierung

Kosten an die KK

  • Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination
    gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. A KLV: CHF 76.90
  • Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung
    gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. B KLV: CHF 63.00
  • Massnahmen der Grundpflege
    gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. C KLV: CHF 52.60

Hinweis zu den KLV A-Leistungen: Tarif A beinhaltet die Aufnahme der Anamnese, ebenfalls die Erstellung und Bearbeitung der Pflege- und Foto-Dokumentation, Erstellen von Berichten an Ärzte, Institutionen und Krankenversicherungen, telefonische Beratungen und Auskünfte an Klient:innen oder Angehörigen. Der Pflegeaufwand wird pro Einzelverrichtung erfasst.

Kosten der Patientenbeteiligung
Seit 1. April 2018 gilt im Kanton Bern eine Patientenbeteiligung für ambulante Pflegeleistungen für alle Personen über 65 Jahre. Die Patientenbeteiligung beträgt seit 01.01.2020 maximal CHF 15.35 pro Tag und ist abhängig vom zeitlichen Einsatz der ambulanten Pflegeleistungen.

Die Organisationen und Personen, die über eine kantonale Bewilligung zur Erbringung von Leistungen der Hilfe und Pflege zu Hause verfügen und für die erbrachten ambulanten Pflegeleistungen Beiträge des Kantons erhalten, sind verpflichtet, allen Klientinnen und Klienten eine Patientenbeteiligung in Rechnung zu stellen. Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen können die in Rechnung gestellte Patientenbeteiligung geltend machen. Anlaufstelle für Fragen und Eingaben ist die zuständige AHV-Zweigstelle.

Die Krankenkasse leistet für die Patientenbeteiligung keine Rückerstattung.

Kosten der Patienten in Pflegeheime und ähnlichen Institutionen
Die anfallenden Kosten der Wundberatung und Wundbehandlung werden bei Klienten in Pflegeheimen und ähnlichen Institutionen, von den Krankenkassen nicht übernommen. Wir sind daher gezwungen den Institutionen die Kosten in Rechnung zu stellen.

Tarife

  • Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination: CHF 120.–
  • Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung: CHF 100.–

Konditionen für Mahnungen, Terminänderungen oder -absagen

  • Mahngebühr: Bei der 1. Mahnung wird ihnen CHF 10.– und bei der 2. Mahnung CHF 25.– verrechnet.
  • Terminänderungen oder Terminabsagen sind 24 Std. im Voraus zu unseren Bürozeiten telefonisch möglich.
  • Bei unentschuldigten nicht wahrgenommenen Terminen wird ihnen einen Betrag von CHF 105.– in Rechnung gestellt. Dieser ist beim Folgetermin mit der Karte oder bar zu begleichen. Ausnahmen gewähren wir bei Notfällen und Spitaleintritt.